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Die neue Münchner Baumschutzverordnung 2026
In München gelten strenge Regeln für Baumfällungen, die durch die Baumschutzverordnung (an der Neufassung war auch der Bund Münchner Bürgerinitiativen, BMBI beteiligt) und das Bundesnaturschutzgesetz geregelt sind. Bäume dürfen im Regelfall nur vom 1. Oktober bis einschließlich 28./29. Februar gefällt werden, um brütende Vögel und die Vegetationsperiode zu schützen.
Wahrscheinlich auch deshalb werden - auch im 22. Stadtbezirk- gerade wieder vermehrt Bäume gefällt, manchmal auch vorsorglich. Allein auf der Tagesordnung des Bezirksausschuss 22 für die gestrige Sitzung standen unter 3.1.1 im Bericht des Baumschutzbeauftragten elf meldepflichtige Baumfällungen.
Dieses Telegramm wendet sich an alle die sich über die Grundlagen informieren wollen.
Baumschutzverordnung 2026
Für den der sich vertiefen will:
Erlaeuterungen-und-Anwendungshinweise-zur-neuen-Baumschutzverordnung-2026
Das Anschreiben der Leitung der Lokalbaukommission
Zur Erinnerung die 3 -30 - 300 Regel: Die Stadtforschung empfiehlt, dass Menschen von ihrer Wohnung aus mindestens 3 große Bäume sehen, mindestens etwa 30% Kronendach im Quartier erreicht werden und maximal 300 m zur nächsten Grünfläche bestehen.

Ihr/euer Jürgen Müller |