Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing e.V.

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Liebe MitstreiterInnen,

„Aubing wird vom Verkehr überrollt“ so titelten wir unsere Online Veranstaltung im September Wer nicht dabei sein konnte – die Aufzeichnung dazu finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=cOLB_OaOuN8 Wesentlicher Teil  war dabei die Anbindung Freiham-Aubing. Für diesen Teil ist seit Jahren eine Machbarkeitsstudie zu den „Varianten 6 und 7“ in Arbeit. Die Ergebnisse sollen schon seit 2019 den BürgerInnen dargestellt werden – wir warten immer noch.
Als BV-AN haben wir zu jeder Ankündigung eine Anfrage nach der „Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München" beim Planungsreferat, welches federführend in der Sache ist, gestellt.

Heute haben wir eine, zumindest in Ansätzen, belastbare Antwort zum Zeithorizont bekommen.
Die Kern-Aussagen nachfolgend

  •  „…so dass wir Ihnen weder ein Abschlussbericht bzw. ein abgeschlossene bzw. abgestimmte (Entwurfs-)  Zwischenstände übermitteln können…“
  •  „…gehen wir davon aus, dass wir die geplante Beteiligungsveranstaltung für die Bürger*innen noch in diesem Jahr durchführen können. Aktuell streben als Termin den 16.12.2021 vor Ort in Freiham als Präsenztermin an …“
  •  „… dass die Bürgervereinigung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit ausreichender Zeit vor dem angekündigten Bürgerworkshop bekommen möchte, da nur so eine fundierte Vorbereitung möglich sei. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist es wichtig, dass die Ergebnisse den Bürger*innen durch den Fachgutachter selbst im Detail vor Ort vorgestellt wird… Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird deshalb nicht vor, sondern erst nach der Veranstaltung erfolgen. Dem Bezirksausschuss als der gewählten Vertretung der Bürger*innen des 22.Stadtbezirkes, d.h. auch Ihnen, Fr. Binsteiner soll das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorab vorgestellt werden.“

Das komplette Schreiben finden Sie unter Antwortschreiben 20211028
Unsere heutige Antwort auf das Schreiben, die darauf abzielt, dass dieses heikle Thema erst in einer Informationsveranstaltung mit Fragemöglichkeit vorgestellt und mit zeitlichem Abstand in Bürgerworkshops ergebnisoffen diskutiert wird, wollen wir Ihnen auch nicht vorenthalten.

„Sehr geehrte Fr. Bald,
sehr geehrter Hr. Hardi,

seien Sie versichert, dass wir die Komplexität verstehen. Genau aus diesem Grund würden wir vorschlagen, dass das Thema nicht in einer „Beteiligungsveranstaltung“ abgehandelt wird, sondern in einer Informationsveranstaltung zur Erläuterung und mehrerer späterer „Bürgerdialog-Veranstaltungen“ in Präsenz mit wirklich Raum für Diskussionen.
Die Informationsveranstaltung gerne auch Online. Das gibt weitaus mehr BürgerInnen die Chance der Teilnahme (z.B. Eltern mit Kleinkindern). Wir finden es einfach wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht: „die Verwaltung will das Thema möglichst geräuschlos durchdrücken“. Dazu ist das Thema viel zu wichtig für das BewohnerInnen des 22ten.
Der 16.12. ist aus unserer Sicht auch ein schwieriger Termin für eine Präsenz-Veranstaltung. Gerade zu der Zeit finden die Weihnachtsfeiern der Betriebe und Vereine statt. Ich befürchte, dass das die BürgerInnen es als Affront sehen würden, wenn gerade da zu einer „Beteiligungsveranstaltung“ – was auch immer sich dahinter verbergen mag – eingeladen wird.
Ich bitte zu prüfen ob ein zweistufiger Modus der Sache nicht angemessener wäre.
Weiterhin haben wir Schwierigkeiten zu verstehen, dass am 16.12. die fertige Untersuchung vorgestellt werden soll, der BA zuvor informiert, aber heute, sechs Wochen vor der geplanten „Beteiligungsveranstaltung“, noch nicht einmal Zwischenergebnisse/abgestimmte Entwurfs-Zwischenstände vorliegen sollen. Wir halten deshalb unser Auskunftsersuchen nach der Informationsfreiheitssatzung der LHM aufrecht. Für uns ist es aus der Satzung nicht ablesbar, dass der BA zuvor damit befasst sein muss. Die Informationsfreiheitssatzung der LHM gibt uns das Recht die Informationen zu erhalten sobald sie vorliegen und zwar unabhängig davon ob sie mit dem BA erörtert wurden oder nicht.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Fr. Binsteiner hier als Vorstand der Bürgervereinigung agiert und nicht als BA-Mitglied. Wir bitten die Rollen zu unterscheiden.“
Wir sind gespannt, ob es noch ein Einlenken gibt.

Ja, den BA haben wir gewählt aber echte Bürgerbeteiligung ist auch in einer parlamentarischen Demokratie ein Muss.

Wir bleiben dran.

          Und wie immer der Aufruf:

Sie sehen, dass die Herausforderungen für Aubing zunehmen. Jeder der sich für Aubing einbringen will ist herzlich willkommen – auch im Beirat der BVAN kann noch mitgearbeitet werden.

Und vergessen Sie nicht - jedes Mitglied zählt.
Je mehr Bürger wir gemeinsam vertreten desto mehr wird die Stimme gehört.

Ihre Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing
Jürgen Müller 

 

Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing e.V.
Ostermoosstr. 10, 81245 München

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