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Themenblock Verkehr
Die Autoanbindung Freiham-Aubing (Variante 6) wird aktuell für den Weiterbau Freihams nicht benötigt und soll trotzdem beschlossen werden!
Bisher wurde die Notwendigkeit einer KFZ Anbindung Freiham-Aubing immer damit begründet, dass Freiham sonst nicht gebaut werden kann. Neueste Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Anbindung auch für den nächsten Bauabschnitt nicht benötigt wird. Dieser soll zeitnah unabhängig von der Variante 6 beschlossen werden.
Wenn der Stadtrat die Variante dennoch jetzt gemeinsam mit der Bebauung der Potentialfläche beschließt, dann wäre das für die Verwaltung sehr bequem. Verkehrskonzepte würden möglicherweise sogar ohne U-Bahn funktionieren.
Folgen KFZ-Anbindung Freiham-Aubing (Variante6) für die Potentialfläche:
· Mitten durch das geplante Neubaugebiet auf der Potentialfläche wird eine riesige Durchgangsstraße geführt, die hinter der Grundschule und hinter der Grafrather Straße verläuft. Die Lärmemissionsgrenzen werden selbst laut Studien der Stadt überschritten.
· Alternativen für eine verkehrsarme Erschließung würden nicht mehr untersucht werden.
· Der Druck eine gute ÖPNV Anbindung zu gewährleisten sinkt. Aktuell gibt es diesbezüglich keine Planungen. Auch der Druck die S-4 auszubauen und die U5 bis Freiham zu verlängern sinkt.
· Bei Variante 6 wird Puchheimer Verkehr zum Teil über die Potentialfläche abgeleitet, die Strecke wird für Verkehr aus FFB noch attraktiver. Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrskonzepts 22 zur Reduktion des Verkehrs aus FFB geprüft werden, könnten kaum mehr umgesetzt werden (zB Schließung der Eichenauer Straße).
Weitere Folgen KFZ-Anbindung Freiham-Aubing (Variante 6) für Aubing:
· Verkehrsentstehung im Bereich der geplanten, neuen S-Bahnquerung an der Potentialfläche: 12.000 KFZ (so viel wie auf der Altostraße heute)
· Massive Verkehrszunahme in der Georg-Böhmer-Straße. Trotz Ausbau ist kein Platz für einen Fahrradweg mehr.
· Verkehr wird durch Anwohnerstraßen geführt (Eichenauer-, Wildenrother-, Gilchingerstr.).
· Der Verkehr wird auf die Altostraße geführt und von dort irgendwie weiter… Es war nicht Aufgabe der Studie die daraus resultierende Belastung für die weiterführenden Straßen zu beurteilen. (zB, Fabrikstraße, Kastelburgstraße, Aubing-Ost-Straße, am Langwieder Bach, …)
· Freihamer Verkehr wird von der Eichenauer Straße nicht nur in die Wildenrother Straße, sondern zu gleichen Teilen Richtung Ubostr und Gotzmannstraße geleitet. Dies soll durch Umleitung des Puchheimer Verkehrs kompensiert werden. Das setzt aber voraus, dass der KFZ-Verkehr tatsächlich so gering ist, wie für die Studie angenommen.
Die Verkehrszunahme wird noch viel höher sein als in der Studie prognostiziert, da die Vorgaben, die die Stadt den Planern gegeben hat, völlig unrealistisch sind:
· In Freiham darf der Autoverkehr am Gesamtverkehr nicht mehr als 25% ausmachen (deshalb gibt es auch so wenige öffentliche Parkplätze- dass das nicht funktioniert sieht man heute schon an der Parksituation in Freiham)
· Die U-Bahn nach Freiham muss realisiert sein. Die S-4 muss ausgebaut sein. Dies wird seit vielen Jahren geplant, aber nicht geschafft.
· Es darf keinen Schleichverkehr (zB A99), keine Verkehrshindernisse, keine Baustellen, keinen unerwarteten Mehrverkehr (wie zB bei Corona Pandemie) etc geben.
Angebliche „Verkehrsentlastungen des Ortskerns“: Irreführende Angaben in der Studie:
Die Studie spricht immer von Entlastungen des Ortskerns im Vergleich zum Prognose Nullfall. Das ist nicht das heutige Verkehrsaufkommen. Der Prognose Nullfall ist ein hypothetischer Fall, der eine KFZ Anbindung Freiham-Aubing ohne weiteren Straßenbau beinhaltet. Dieser Nullfall wurde aufgrund massiver Verkehrszunahmen u.a. im Ortskern verworfen.
„Das Planungsgebiet soll verkehrlich an das bestehende Straßensystem, insbesondere zur Georg-Böhmer-Straße sowie zum neuen Stadtteil Freiham Nord über eine neue Verbindung Freiham an Aubing gemäß Variante 6 (siehe unter A)) angebunden werden.“
zu KFZ Anbindung Freiham-Aubing (Variante 6)
„…unter Einbeziehung der Impulse aus der Modellstadt 2030 … wurden insgesamt 22 konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Visionen der Modellstadt 2030 in Freiham umzusetzen. Ziel ist es, für die künftigen Bewohner*innen von Freiham eine Mobilität weitestgehend ohne Auto zu ermöglichen“
„… weist das Verkehrsmodell hohe Verkehrsbelastungen (12.000 -15.000
Kfz/24h) auf der neuen Nord-Süd-Verbindung im Bereich der Potentialfläche an der Eichenauer Straße auf.“
„Gleichzeitig nimmt das Verkehrsaufkommen … in der Eichenauer Straße West in Richtung Puchheim, in der Georg-Böhmer-Straße, im Freihamer Weg und in der Wildenrother Straße zu.“
„Die Verkehrsabnahmen gegenüber dem Prognosenullfall im Ortskern von Aubing (Altostraße, Ubostraße, Eichenauer Straße, Limesstraße Nord) lassen sich einerseits durch die Sperrung des Germeringer Wegs und anderseits durch die Verlagerung von Durchgangsverkehr auf die neue Nord-Süd-Anbindung erklären. So werden v. a. die Verkehre aus und in Richtung Westen (Puchheim) nicht mehr durch Aubing (Ubostraße, Eichenauer Straße Ost) geführt, sondern über die „neue Nord-Süd-Verbindung“ und z. T. über die Georg-Böhmer-Straße geleitet und damit der Ortskern entlastet.“
„Entlang der Georg-Böhmer-Straße und dem Freihamer Weg werden die Radfahrer*innen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30km/h auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt werden, da einerseits die prognostizierten Verkehrsbelastungen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) keine Fahrradinfrastruktur erforderlich macht und gleichzeitig gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 1420 / V 15585) in Zone 30-Bereichen keine Fahrradinfrastruktur erstellt wird.“
„Die zusätzlichen Belastungen der Variante 6 auf der Wildenrother Straße sind aus verkehrlicher Sicht vertretbar. Die Verkehrssicherheit bleibt in der Tempo 30 Zone auch weiterhin gewährleistet.“
Zu Verkehrserschließung Potentialfläche
„Bezüglich der künftigen verkehrlichen Anbindung des Planungsgebietes wird auf die Ausführungen im Beschluss unter A) Ziffer 6 verwiesen. Danach soll die Anbindung des Planungsgebietes künftig gemäß der dort genannten Variante 6 erfolgen.“
„Der Teil des Planungsgebiets nördlich der Bahnlinie ist aktuell nur über die Eichenauer Straße erschlossen und an das bestehende Straßennetz angebunden. Das Planungsgebiet liegt zu großen Teilen im Einzugsbereich der S-Bahnstation Aubing (ca. 600 m Radius), eine direkte Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht derzeit nicht.“
„Das zu entwickelnde Erschließungs- und Nahmobilitätskonzept legt den Fokus vor allem auf
den Fuß- und Radverkehr. Es soll eine gute Anbindung und Erreichbarkeit des S-Bahnhaltepunktes Aubing für die Bewohner*innen des künftigen, aber auch der bestehenden Wohngebiete gewährleisten, nicht zuletzt, um die Grundlage für einen weitgehenden Verzicht auf PKW zu bieten.“
„Mit Hilfe eines integrierten Mobilitätskonzeptes soll ein autoreduzierter Stadtteil der kurzen
Wege entstehen.“
„hohe Verkehrsbelastungen (12.000 -15.000 Kfz/24h) auf der neuen Nord-Süd-Verbindung im Bereich der Potentialfläche“
· Der Verkehr einer Kleinstadt Freiham darf nicht durch das Dorf Aubing abgeleitet werden.
· Die Georg-Böhmer-Straße direkt an der Festwiese und Strecke zur S-Bahn darf nicht so massiv belastet werden. Es braucht einen Fahrradweg bis zur S-Bahn.
· Die Altostraße ist unsere Einkaufsstraße, nicht einfach eine Hauptstraße, auf die problemlos der gesamte Verkehr geleitet werden kann.
· Die Studie hätte untersuchen müssen, wie der Verkehr von der Altostraße weitergleitet wird. Betroffen sind viele Anwohnerstraßen (Kastelburgstr., …).
· Die Verkehrssicherheit für Kinder kann nicht als gegeben angenommen werden nur weil es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h gibt.
· Hauptverkehrsableitungen dürfen nicht durch Anwohnerstraßen (zB Wildenrother Str. Gilchinger Str) erfolgen.
· Freihamer Verkehr wird über die Eichenauer Straße auch in den Ortskern geleitet werden. Dies soll durch Umleitung des Puchheimer Durchgangsverkehrs kompensiert werden. Wenn aber mehr Verkehr in Freiham generiert wird als angenommen, dann wird auch der Ortskern massiv belastet. Von Mehrverkehr ist auszugehen, da die Vorgaben der Stadtverwaltung für die Studie realitätsfremd sind und viel zu gering bemessen sind.
· Das Neubaugebiet auf der Potentialfläche soll autoarm werden, dann darf nicht der Puchheimer Durchgangsverkehr hier durchgeleitet werden. Das Gleiche gilt für Freiham.
· Die Strecke nach Aubing darf für den Puchheimer Durchgangsverkehr nicht noch attraktiver werden. Der Verkehr muss reduziert werden.
· Die Studie prognostiziert schon ein hohes Verkehrsaufkommen, obwohl die Berechnungen davon ausgehen, dass aus Freiham kaum Verkehr abgeleitet werden muss. Wenn doch mehr Verkehr entsteht wird dieser unkontrolliert in alle Aubinger Straßen fließen. (zB weil die U-Bahn nicht fertig ist oder mehr Freihamer Bürger Autos besitzen als geplant)
· Die U-Bahn nach Freiham muss gebaut sein und die S-4 ausgebaut, sonst stimmen die Aussagen der Machbarkeitsstudie nicht.
· Die aktuelle Parksituation in Freiham zeigt, dass KFZ Verkehr noch nicht so stark minimiert werden kann wie gehofft. Es muss gezeigt werden, dass das Verkehrskonzept in Freiham funktioniert. Vorher darf kein weiteres Neubaugebiet geplant werden, dass hiervon abhängig ist.
· Es erscheint unseriös bei der Machbarkeitsuntersuchung vorauszusetzen, dass es keinen unerwarteten Mehrverkehr geben darf (Schleichverkehr gibt es immer, auch eine Pandemie ist nicht utopisch)
· Es braucht konkrete Pläne für eine ÖPNV Erschließung bevor die Bebauung der Potentialfläche beschlossen wird.
Weitere Themen
Information
Kaltluftentstehungsgebiete am Stadtrand sind essentiell um die Stadt mit Frischluft zu versorgen und eine Überwärmung zu verhindern. Die Durchschnittstemperatur Münchens liegt bereits etwa 2,5 Grad über der des Umlands.
Zitat Beschlussentwurf
„Die Grün- und Freiflächen im Untersuchungsgebiet sind Bestandteil von lokal entstehenden Strömungssystemen am westlichen Stadtrand von München, die während sommerlicher Hochdruckwetterlagen kühle Luft aus dem Umland in die Stadtgebiete transportieren. Es handelt sich um einen stadtklimatisch sensiblen Bereich. Eine mögliche Bebauung und Versiegelung im Untersuchungsgebiet führt zu einem Verlust von Kaltluftproduktionsflächen. Die Gebäude können zudem ein Strömungshindernis darstellen und Luftaustauschprozesse vermindern.“
Textbausteine
- Wenn bekannt ist, dass es sich bei der Potentialfläche um einen stadtklimatisch so sensiblen und wichtigen Bereich hält, dann darf eine Bebauung nicht beschlossen werden ohne die Klimafolgen genau zu kennen.
- Ein Klimagutachten muss erstellt werden bevor der Bau beschlossen wird.
- Ob gebaut werden kann und in welchem Umfang dies Klimaverträglich möglich ist, muss sich nach dem Klimagutachten richten.
Information
Die Potentialfläche darf aufgrund der Grünordnung nicht vollständig bebaut werden. Auf dem erlaubten Baugebiet soll aber maximal dicht gebaut werden, das heißt so viele Wohnungen wie möglich. Die Stadt rühmt die dichte Bebauung, weil dies flächensparend ist und weniger Boden versiegelt wird. Tatsächlich darf nicht mehr als die als Bauland ausgewiesene Fläche bebaut werden. D.h. alles was bebaut werden darf wird auch bebaut und zwar maximal eng. Als Erholungs- und Freizeitfläche reicht die übrigbleibende Grünfläche nicht annährend. Dazu kommt, dass der Landschaftspark in Freiham noch nicht gebaut ist, sich der Bau sogar noch verzögert und die ursprünglich geplante Größe wohl nicht erreicht werden kann. Selbst Stadtratsmitglieder haben in der Vergangenheit einen Antrag gestellt, dass die Potentialfläche als Grünfläche erhalten werden soll, bis der Landschaftspark realisiert ist.
Zitat Beschlussentwurf
„Ein differenziertes System unterschiedlicher sich ergänzender öffentlicher und privater Freiräume im Gebiet sowie die Vernetzung mit den bestehenden Grünflächen in Aubing und Freiham Nord soll eine an die verschiedenen Bedürfnisse der künftigen Bewohner*innen angepasste, ausreichende Freiraumversorgung sicherstellen. Die im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan dargestellten übergeordneten Grünverbindungen entlang der Bahnstrecke und der eingehausten Autobahn sind zu berücksichtigen.“
„Größtmögliche Eingriffsvermeidung in Natur und Landschaft und Optimierung des Bebauungskonzeptes im Sinne eines nachhaltigen Städtebaus. Um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, ist eine ressourcenschonende Siedlungsentwicklung das Ziel. Hierdurch wird u. a. durch eine kompakte Bebauung flächensparendes Bauen angestrebt.“
Textbausteine
- Die Grünflächen und Freizeitflächen in Aubing sind an der Kapazitätsgrenze und bereits aufgrund der Nachverdichtung zunehmend überlaufen
- Neue Spielplätze
- Die Freiräume, die auf der Potentialfläche geschaffen werden sollen sind für die große geplante Einwohnerzahl unzureichend.
- Die Grünflächen Freihams sind für die Bevölkerung Freihams bei Weitem nicht ausreichend. Die Potentialfläche wird als weitere Grün- und Freifläche für die Freihamer benötigt und darf daher nicht bebaut werden.
- Die Lebensqualität sinkt.
- Die neu gebauten Spielplätze Freihams sind bereits vor Einzug der neuen Bewohner voll. Dies zeigt, dass die Freizeitflächen Freihams unzureichend sind.
- Es besteht die Gefahr, dass die Natur nachhaltig geschädigt wird.
Information
Geplante Einwohnerzahl in Freiham 30.000, in Aubing auf der Potentialfläche mindestens 3100. (Vgl. Altaubing ca 10.500). In den letzten Jahren wurde die Einwohnerzahl aufgrund der Wohnungsnot immer wieder nach oben korrigiert. Der Weiterbau Freihams und auch auf der Potentialfläche soll deshalb noch viel dichter werden, als der Teil den man jetzt schon in Freiham sieht. Mehr Menschen auf engerem Raum. Das Spannungsfeld sieht sogar die Stadt. Dennoch soll erst der Bau beschlossen werden und dann ein Gesamtkonzept mit einer Lösung gesucht werden. Und das obwohl eine Prämisse der Stadt München ist, Bestandsquartiere zu schützen.
Zitat Beschlussentwurf
„Das Planungsgebiet soll in Anlehnung an Freiham Nord als kompakter, urbaner und grüner Wohnstandort entwickelt werden. Auch hier gilt es eine qualitätvolle Lösung für die Stadtrandsituation zu finden, die sich im Spannungsfeld zwischen dem urbanen Freiham, dem dörflichen Aubing und dem landwirtschaftlich geprägten Stadtrand bewegt.
Durch einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb soll ein überzeugendes Gesamtkonzept gefunden werden, wie hinsichtlich Dichte und Höhenentwicklung auf die sehr unterschiedlichen angrenzenden Gebiete (Geschosswohnungsbau Wildenrother Straße, Ortskern Aubing, Freiham Nord) reagiert werden kann. Es soll aufgezeigt werden, ob und wie mindestens 1.200 Wohneinheiten, inklusive der sozialen und sonstigen Bedarfe, städtebaulich verträglich auf der im Flächennutzungsplan dargestellten W-Fläche situiert werden können.“
„Es soll ein kompakter, urbaner und grüner Wohnstandort mit mindestens 1.200 Wohneinheiten für mindestens 3.100 Einwohner*innen mit den erforderlichen Infrastruktureinrichtungen entstehen.“ „Es soll bei der Planung wie auch der Umsetzung eine zukunftsweisende, städtebauliche, stadtgestalterische und ökologische Haltung aufgezeigt sowie eine Antwort auf die besondere Lage und Funktion am Stadtrand gegeben werden.“
Textbausteine
- Wie in Freiham werden für die Potentialfläche Mindesteinwohnerzahlen definiert, bevor untersucht wird, ob eine Bebauung in dieser Dichte umwelt- und sozialverträglich möglich ist. Das erweckt den Anschein, dass für die Verwaltung Nachhaltigkeit keine Rolle spielt.
- Laut Beschlussentwurf ist Aubing dörflich, Freiham wird kompakt, urban. Für dieses Spannungsfeld sollen laut Beschlussentwurf qualitätsvolle Lösungen entwickelt werden. Bisher gibt es diesbezüglich keinen einzigen Lösungsansatz, auch nicht für Freiham.
- Wenn die Potentialfläche nicht oder weniger dicht bebaut würde, dann bestünde hier vielleicht noch die Chance die Kleinstadt Freiham mit dem Dorf Aubing zu verbinden, zB über gemeinsame Freizeitflächen.
- Wenn stattdessen die enge Bebauung von Freiham direkt in Aubing fortgesetzt wird, dann ist ein Zusammenwachsen der Stadtteile nicht mehr möglich.
- Wenn man in Aubing eine Wohnsiedlung erstellt, die vom Charakter konträr zu dem aktuellen dörflichen Charakter ist und die Gesamteinwohnerzahl in Altaubing um 30% wachsen lässt, dann sind massive soziale Konflikte vorprogrammiert. Wieso wird das nicht einmal thematisiert?
- Die dichte Bebauung von Freiham mit vorwiegend sozial gefördertem Wohnungsbau hat das Potential sozialer Spannungen. Bereits heute gibt es Berichte von sozialen Konflikten in Freiham. Warum wird jetzt bereits eine „quasi“ Fortsetzung dieses Bebauungsexperiments auf der Potentialfläche beschlossen, obwohl in Freiham noch nicht belegt wurde, dass das sozial funktioniert und es sogar dort bereits Anzeichen gibt, dass es nicht funktionieren wird? Warum wird das Risiko eines sozialen Brennpunkts am am Stadtrand eingegangen?
Information
Laut Planungsreferat und Beschlussentwurf soll der Bedarf für beispielsweise KITAs ermittelt werden und in der Planung entsprechend berücksichtigt werden. Es wird jedoch nicht thematisiert, dass es bereits jetzt an Personal und nicht an Räumlichkeiten fehlt. Es ist eben nicht ausreichend nur Gebäude zu errichten. Ähnliches gilt für den Ärztemangel. Diesbezüglich hat Frau Graf vom Planungsreferat gesagt, dass es Raum für Ärzte geben würde, sie könnten auch nichts dafür, wenn sich kein Arzt niederlassen wolle. (Problematik ist für Freiham bekannt)
Zitat Beschlussentwurf
„Die notwendigen sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergärten und Kinderkrippen zur Versorgung der ursächlich entstehenden sozialen Infrastrukturbedarfe sollen berücksichtigt werden.
Textbausteine
- Im 22.Stadtbezirk fehlt bereits heute Personal in Kindergärten, Hort und KITAs, Hausaufgabenbetreuungen, so dass teilweise keine Kinder mehr aufgenommen werden können. Woher soll das Personal in den neuen Einrichtungen für Kinder kommen, die auf der Potentialfläche entstehen?
- Infrastrukturbedarfe können nicht berücksichtigt werden, wenn das Personal fehlt.
- Bezüglich des Ärztemangels gibt es ebenfalls keinen Lösungsansatz. Es spielt keine Rolle ob Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wenn sich kein Arzt niederlassen will oder kann.
- Es müssen erst Konzepte entwickelt werden, wie die soziale Infrastruktur gesichert werden kann, erst dann dürfen Mindesteinwohnerzahlen definiert werden.
Information
Bezüglich der Nahversorgung sind bereits die Angaben im Beschlussentwurf falsch, weil behauptet wird, dass der Bonus noch existiert, sowie Bäcker, Metzger, u.a. Es wird überhaupt nicht thematisiert, dass Geschäfte schließen. Für das Neubaugebiet wird ein Nahversorgungsangebot benötigt und gleichzeitig soll laut Beschlussentwurf die Altostraße gestärkt werden. Wie soll das funktionieren, wenn nicht einmal jetzt verhindert werden kann, dass Läden schließen müssen. Es wird nicht nur kein Konzept angeboten, sondern die gesamte Problematik negiert.
Zitat Beschlussentwurf
„Der Dorfkern Aubing wird gemäß Zentrenkonzept als Nahbereichszentrum dargestellt. Dort befindet sich neben mehreren kleinteiligen Nahversorgungsangeboten wie Bäcker, Metzger u. a. auch ein Lebensmittelsupermarkt, der die Versorgung vor Ort sicherstellt, jedoch keine zeitgemäße Größe hat. Dieser ist für das Planungsgebiet im Bereich der Eichenauer Straße fußläufig erreichbar (Entfernung ca. 600m). Ein weiterer Nahversorger, ein Supermarkt in zeitgemäßer Größe, befindet sich südlich der Bahngleise in der Colmdorfstraße und ist ca. 600m vom Planungsgebiet entfernt.“
„Aus Sicht des Zentrenkonzepts wird Bedarf für ein ergänzendes Nahversorgungsangebot gesehen. Dieses sollte neben den künftigen Bewohner*innen aus dem Planungsgebiet auch die Nahversorgungssituation der bereits vorhandenen Bewohner*innen im westlichen Teil Aubings und in den dicht bebauten Gebieten entlang der Wildenrother Str. verbessern. Zusätzlich zu einem Nahversorger sind in den Erdgeschosszonen kleinere Gewerbeeinheiten (z. B. Kiosk, Bäckerei, Büro, örtliche Dienstleistungen) sowie gastronomische Angebote denkbar. Dabei muss jedoch die Stärkung des Nahbereichszentrums entlang der Altostraße (Dorfkern Aubing) als Ziel des Zentrenkonzepts berücksichtigt werden. Aus diesem Grund muss Größe und Besatz des künftigen Nahversorgungsangebots im Planungsgebiet im weiteren Verfahren geprüft werden.“
Textbausteine
- Seit Jahren schließen in Aubing immer mehr Geschäfte.
- Eine Grundversorgung im „Zentrenkonzept Aubing“ ist bereits heute nicht mehr gegeben.
- Es ist der Verwaltung nicht einmal bekannt, dass in Aubing Einzelhandelsgeschäfte schließen. Die im Beschlussentwurf aufgezählten Geschäfte existieren teilweise überhaupt nicht mehr.
- Es ist daher nicht glaubhaft, dass die Nahversorgung gesichert werden kann.
- Laut Beschlussentwurf soll sogar das Nahbereichszentrum entlang der Altostraße gestärkt werden. Das wird nicht möglich sein, wenn die Verwaltung Schließungen jetzt schon nicht verhindern kann und davon noch nicht einmal etwas weiß