Dies Woche wird interessant. Nicht nur weil die Jahreshauptversammlung unserer Bürgervereinigung am Donnerstag, den 13.02. stattfindet (wozu ich hiermit noch einmal herzlich einlade), sondern weil einen Tag zuvor, am 12.02.2020 um 09:30 die für uns sehr wichtigen Themen

Mobilitätskonzept für Freiham Nord 

Siedlungsschwerpunkt Freiham, 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord 

im Planungsausschuss des Stadtrates sind.

Aus unserer Sicht ist es für beide Themen viel zu früh um sie im Stadtrat zur Beschlussfassung zu bringen. 

Mobilitätskonzept: Das Mobilitätskonzept betrachtet nur den zukünftigen neuen Stadtteil Freiham intern und schließt explizit die Anbindung an die Außenwelt aus. Es geht wieder von der integrierten Stadt an der Stadt aus die keine Außenbeziehungen hat. Es geht wieder nach dem Prinzip des „wünsch Dir was“ oder „schau mer mal dann seh mer scho“. Das Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk, das Verkehrskonzept für den Münchner Westen, das Lärmschutzkonzept für Freiham liegt nicht vor aber wir lassen uns schon mal vom Stadtrat beauftragen über absolut noch nicht spruchreife Themen nachzudenken und uns Geld dafür zu genehmigen.
Nur ein Beispiel aus der Beschlussvorlage für das Mobilitätskonzept: 
27. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung denAuftrag für eine externe Mobilitätskoordination für den 1. und 2. RA Freiham Nord inZusammenarbeit mit dem Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 an eine*n externe*nAuftragnehmer*in vergibt. Der Vergabewert wird auf insgesamt bis zu 300.000 € (incl.MwSt.) geschätzt.
Braucht das wirklich derzeit jemand? Hat die Verwaltung nichts Anderes zu tun?

Aufstellungsbeschluss:Der Aufstellungsbeschluss kann im Bauleitplanverfahren der Startschuss für die Erstellung des Bebauungsplanes sein. Zum Aufstellungsbeschluss für den oben erwähnten 1. BA im 2. Realisierungsabschnitt wird immer wieder behauptet der sei unbedingt nötig um weiterarbeiten zu können. Ist er aber definitiv nicht. Im Bauleitplanverfahren (Regelverfahren) ist der Aufstellungsbeschluss eine mögliche Komponente „Im Hinblick auf Transparenz und Bürgerfreundlichkeit ist es aber zweckmäßig, einen solchen Beschluss zu fassen.“ 

Unsere Sicht: Gerne kann irgendwann ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Wir Bürger wollen aber erst Transparenz über die Verkehrsströme, die Anbindung an Aubing, den Lärmschutz, die Anzahl der zukünftigen Bewohner, die Umwelteinflüsse….Ja, wir wissen, dass das alles Bestandteil des weiteren Verfahrens ist aber wir sind der Ansicht, dass die knappen Kapazitäten der Verwaltung darauf fokussiert werden sollen die Aufträge, die der Stadtrat schon vor Jahren gegeben hat, abzuarbeiten, zur Diskussion zu stellen und zu beschließen, bevor mittels Aufstellungsbeschluss neue Aufträge eingefordert werden. Sollte die Verwaltung Schritte nicht durchführen können die sie für unabdingbar hält, so soll sie die Punkte im Detail dem Stadtrat erläutern und um Beauftragung bitten. Dazu benötigt es nicht den „Freibrief“ des Aufstellungsbeschlusses.

Wir wollen nichts verhindern, sondern endlich Klarheit. Wir sind so oft vertröstet worden, haben so viele Versprechungen gehört (zuletzt auf dem Podiumsgespräch am 23.10.2019 – es lohnt sich immer wieder das ins Gedächtnis zu rufen), dass wir langsam glauben, dass da Methode dahintersteckt und die Denke:  „Denen da am Stadtrand denen kann man alles erzählen, die vergessen das schon wieder“

Wir müssen deutlich machen, dass wir am 15.03. die Wahl haben und dass wir von Leuten vertreten werden wollen, die Bürgerinteressen vertreten und die Verwaltung aussteuern wie es ihre Aufgabe ist. Sprechen Sie mit den politisch Verantwortlichen wo immer Sie sie treffen. Die Ausschusssitzung des Stadtrats ist öffentlich, gehen Sie hin. Wir werden weiterhin für Transparenz sorgen wer die Haltung der Bürger (und zukünftigen Bürger) versteht und unterstützt.  Nix für ungut aber das musste mal gesagt werden

P.S. Soviel wir wissen wird unser BA22 Vorsitzender Hr. S. Kriesel in der Ausschusssitzung des Stadtrats von seinem Rederecht Gebrauch machen.