19.02.2019

Schreiben20OB20Reiter

Die Bürgervereinigung Aubing – Neuaubing e. V. ist nicht, wie irrtümlich berichtet wird, gegen eine Bebauung von Freiham. Wir erwarten aber, dass die von der Stadt bekannt gegebenen Informationen auch zutreffend sind. Aufgrund der bisherigen Planung und der uns z.T. bekannten Rahmenanforderungen der neuen Machbarkeitsstudie, dürfen wir wie folgt Stellung nehmen. 

  1. Die Angabe von 25.000 Einwohnern für den neuen Stadtteil Freiham ist falsch. Nach unserer Kenntnis wurde Freiham für eine Einwohnerzahl von 20.000 Einwohnern genehmigt. Darüber hinausgehende Zahlen (5 – 10% werden max. toleriert) bedürfen einer neuen Gesamtgenehmigung, ansonsten ist eine größere Bebauung rechtswidrig.
    Am 12.12.2018 fand eine öffentliche Sitzung des BA 22 statt. Die Frage eines Besuchers, wieviel Einwohner derzeit für Freiham geplant sind, konnte selbst vom Vorsitzenden des BA nicht beantwortet werden. Er wisse nicht, ob es 20.000, 25.000 oder 30.000 neue Einwohner werden. Eine Zahl von 28.000 wurde für möglich gehalten. Die maximal mögliche Einwohnerzahl ist aber Grundlage für jede weitere Planung! Von welchen Einwohnerzahlen wird jetzt nach der Erhöhung im 1. Bauabschnitt und der Auslobung des 2. Wettbewerbs ausgegangen? Was sind die Grundlagen für die weiteren Planungen? Wie verändern diese Zahlen die bisherige Planung? 
  2. Nach dem bisher bekannten Verkehrskonzept sollte Freiham hauptsächlich über die A 99 und die A 96 angebunden werden. In den Stoßzeiten von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und nachmittags 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr sind die Autobahnen bereits durch den überregionalen Verkehr dicht, sodass die örtlichen Verkehre nur noch durch die engen Ortstraßen von Aubing und Neubaubing fließen können. In den nun vorliegenden „Vorgaben für die verkehrliche Anbindung von Freiham an Aubing“ wird jedoch von „Verkehre ableiten“ über Aubing als Grundlage der Machbarkeitsstudie ausgegangen. Aus der Bebauung von Freiham resultierende Verkehrsprobleme können nicht gelöst werden, indem man den Verkehr nach Aubing ableitet. Das der Genehmigung zugrunde gelegte Verkehrsgutachten aus dem Jahre 2012 ist offensichtlich aufgrund der bereits vorhandenen Verkehrsentwicklung überholt. Die prognostizierten Zahlen zum Verkehrsaufkommen wurden lt. „Verkehrsmengenkarte 2017“ schon 2017 überschritten. Die Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing e. V. fordert hiermit die Stadtplanung auf, ein neues, aktuelles Verkehrsgutachten erstellen zu lassen. 
  3. Soweit uns Informationen zu den Rahmenbedingungen der Machbarkeitsstudie bekannt sind – eine begleitende Bürgerbeteiligung zur Definition der Rahmenbedingungen fand bisher nicht statt – sind in der Planung die Kindergärten in Aubing nicht berücksichtigt. Diese liegen größtenteils an Hauptbrennpunkten des Verkehrs in der Ortschaft. Der Kindergarten der Pfarrei St. Quirin ist dabei unmittelbar betroffen. Die Bürger sind aufgrund ihrer Ortskenntnisse an der Definition der Rahmenbedingungen für die Machbarkeitsstudie zu beteiligen. 
  4. Entsprechend der neuen Planungen soll der Verkehr durch eine neue Unterführung in Verlängerung der Aubinger Allee (unter der S4 hindurch) von Freiham nach Aubing über die beiden Straßen – die Georg- Böhmer-Str. und die Eichenauer Str. – abgeleitet werden. Die Eichenauer Straße ist max. 5,50 m breit und hat teils nicht einmal 1,50 m breite Gehwege, die zudem Schulwege ( Gotzmann Schule) sind. Die Eichenauer Straße mündet in die Ubostraße, eine Dorfstraße. Ein Teil des Verkehrs fließt in die Langwieder Bach Straße, ein Teil in die Spieltränkergasse/ Marzellgasse/ Bergsonsstraße, in die Ubostraße/Altostraße und Limesunterführung/Aubinger Straße. Diese Straßen – Dorfstraßen – sind schon jetzt durch überörtlichen Verkehr oft zu Hauptverkehrszeiten verstopft. Zudem fahren darauf 2 Buslinien, in Zukunft sogar 3, die u. a. Freiham erschließen sollen.
    Die Bürger sind aufgrund ihrer Ortskenntnisse an der Definition der Rahmenbedingungen für die Machbarkeitsstudie zu beteiligen.
  5. Es laufen Studien, den Aubinger Dorfkern zu beruhigen. Wie verträgt sich das mit einem programmierten Dauerstau in der Altostraße, wenn der Verkehr aus Freiham darüber abgewickelt werden soll? Ist auch bedacht worden, dass die neuen Baugebiete an der Henschel/Altostraße ebenfalls teilweise über Aubing abgewickelt werden? Gerade in das Gebiet um die Limesunterführung, in die die Georg-Böhmer-Straße einmündet, münden 6 Straßen: Ubo- /Fabrik/Aubing-Ost/Georg-Böhmer/Pretzfelder/Aubinger Straße. Das Gelände ist hügelig und führt zu unterschiedlichen Niveauhöhen. Eine zusätzliche Erschwernis.
    Daher ist es nicht nachvollziehbar, wie die Planung in der Realität die Vorgaben: Altostraße „Bereich verkehrlich beruhigen und „Altostraße/ Limesstraße Vermeidung von Neuverkehr“ erfüllen soll. Dies ist uns darzustellen. 
  6. Der Bereich der Bebauung, welcher östlich der Altostraße liegt und über den der Verkehr in Richtung Obermenzing und weiter zur Innenstadt fließen wird, ist nicht Gegenstand der Untersuchung.
    Die von der Altostrasse in Richtung Bergsonstraße ableitenden Straßen wie Aubing Ost Straße (30er), Fabrikstraße (30er Zone), Straße am Langwieder Bach (30er) oder auch die Aubinger Straße auf der Neuaubinger Seite der Limes Unterführung sind in die Untersuchung mit einzubeziehen. 
  7. Die Bürgervereinigung bemüht sich schon seit 30 Jahren, dass Aubing barrierefreie Zugänge zwischen Aubing und Neuaubing und zu den Bahnsteigen erhält. Durch den Ausbau der Georg-Böhmer-Str. zur Verkehrsableitung von Freiham wird die fußläufige Verbindung zwischen Aubing und Neuaubing und vor allem die Erreichung des Aubinger Bahnhofs erheblich erschwert. Das widerspricht doch den Zielen bevorzugt den ÖPNV zu nutzen. 
  8. Bei der Bahnunterführung Limes/Altostraße ist vermerkt: „Knotenpunkt Unterführung ertüchtigen“. Hierzu gibt es keine näheren Angaben. Die Unterführung hat derzeit eine lichte Durchfahrtshöhe von 3.20 m. Soweit uns bekannt soll diese auf 4.50 m erhöht werden. Wir haben die Örtlichkeit aufgemessen, näher untersucht und festgestellt, dass diese Baumaßnahme nur mit einem massiven Eingriff in das Eigentum der umliegenden Anlieger verbunden ist. Der Vorgang ist nicht nur mit der erforderlichen Absenkung der Limesstr. abgetan. Es müssen auch die im Umkreis liegenden 6 Seitenstraßen und Hauszufahrten, die jetzt schon im Böschungsbereich liegen, abgesenkt werden, einige Hauszugänge können nicht mehr genutzt werden. Ohne eine nähere Untersuchung kann die Planung so nicht akzeptiert werden.
  9. Die Rahmenbedingungen, die dem Dienstleister für die Machbarkeitsstudie vorgegeben werden sollen, wurden noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellt.
    Wir erwarten, dass unverzüglich – vor Auftragsvergabe – die Bürger mit ihren Ortskenntnissen daran beteiligt werden.
    Dazu gehören auch Übersichtszeichnungen, denn wir befinden uns mit der Planung innerhalb einer Ortschaft. Luftaufnahmen, versehen mit dicken Linien, die die geologischen Gegebenheiten nicht mit einbeziehen, sind hier nicht ausreichend.