Ärztenotstand im 22. Stadtbezirk (Aubing, Neuaubing, Lochhausen, Langwied und Freiham)

Alarmiert wurde die Bürgervereinigung Aubing-Neuaubing e.V. (BV-AN) durch das von der Landeshauptstadt München öffentlich verteilte „Statistisches Taschenbuch 2020“ und den darin dokumentierten Zahlen. Eine Auswertung dieses Zahlenwerkes zeigte erschreckende Werte (siehe untenstehende Liste). So kann man dieser Liste entnehmen wie unterversorgt der 22. Bezirk bzgl. ärztlicher Versorgung im Vergleich zur gesamten Stadt ist. Die Liste zeigt weiter welcher zusätzliche Bedarf an Praxen erforderlich wird durch den Zuwachs von Bewohnern wenn Freiham wie geplant wächst bzw. bezogen wird. Am 01.08.2020 wurde unverzüglich das Projekt-4 „Ärztliche Versorgung im 22. Stadtbezirk“ gestartet und Maßnahmen geplant.

Am 05.08.2020 wurde der erste Bürgerantrag in der Sitzung des Bezirksausschusses eingereicht und somit das Thema in die Öffentlichkeit getragen. Exakt auf dieser Sitzung traten (ungeplant seitens der BV-AN) niedergelassene Ärzte auf, die von ihren Kündigungen berichteten. Da kein Ersatz an Praxisräumen derzeit zur Verfügung steht, ist ein Wegzug zu befürchten, der die Unterversorgung weiter verstärkt.

Die anwesende Presse griff dieses brisante Thema auf und es erschienen im Nachgang zu dieser Sitzung verschiedene Zeitungsartikel und sogar ein Fernsehbeitrag in München.TV.

Aus heutiger Sicht benötigt der 22. Stadtbezirk unverzüglich die Bereitstellung von geeigneten Praxisräumen, um die aktuell noch tätigen Ärzte in Aubing zu halten sowie den weiteren Bedarf durch Zuzug in Freiham zu befriedigen. Aus der unterstehenden Liste ist der Bedarf an Ärzten nach Fachrichtungen aufgeführt. So benötigt allein der Zuzug in Freiham im Verlauf des 1. Realisierungsabschnittes bis Ende 2023 10 hausärztliche Versorger sowie Ärzte der weiteren Fachrichtungen. Der Zuzug wurde begonnen und die ersten Bewohner ziehen ein.

Geplant ist seitens der Landeshauptstadt München keine einzige Arztpraxis !

Deshalb fordern wir die unverzügliche Umplanung von Wohnungen zu Praxisräumen.

Aus 2–3 Wohnungen könnte eine Praxis entstehen. Das heißt mit nur 50-75 Wohnungen könnten die Praxisräume für den Bedarf des gesamten 1. Realisierungsabschnittes entstehen. Das sind gerade mal 1,7% von den geplanten 4.400 Wohnungen für die Daseinsvorsorge.


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