AM 29.04.2021 erhielten wir von der MGS folgende Zusammenfassung des Vorbescheides zum Areal Ubostrasse :
Sehr geehrter Herr Müller,
wie Ihnen bekannt ist, hat die MGS hat am 29. Juli 2020 einen Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Ubostraße 7/9 bei der Lokalbaukommission eingereicht. Am 13. April 2021 wurde der Vorbescheid schließlich ausgestellt (Eingang bei der MGS am 19.04.). Wir möchten Sie im Folgenden über die hierin erfolgte Beantwortung der im Antrag enthaltenen Fragen informieren :
- Der Ergänzungsbau (Garagengebäude) in der Variante 1 (ohne Verbleib des Reitstalls – siehe Ubo-Areal-Karten) ist planungsrechtlich nicht zulässig. Seitens der Denkmalpflege gibt es Einwände.
- Der Ergänzungsbau (Garagengebäude) in der Variante 2 (mit Verbleib des Reitstalls – siehe Ubo-Areal-Karten) ist in der abgebildeten Dimension planungsrechtlich zulässig.
- Ein Ersatzneubau für den Kopfbau der Ubostr. 7 ist planungsrechtlich zulässig.
- Die Erschließung von Süden über die Georg-Böhmer-Straße ist planungsrechtlich zulässig.
- Die vorhabenbedingte Fällung von 47 Bäumen (davon unterliegen 37 der Baumschutzverordnung) für den Ergänzungsbau in der Variante 2 ist zulässig. Als Ausgleich soll hochwertiger Ersatz direkt und in der näheren Umgebung angeboten werden.
- Die Nutzung THW ist planungsrechtlich zulässig.
- Ein Seniorenwohnheim ist anstelle der vor Ort vorhandenen Nutzungen auf dem Grundstück Ubostr. 7 zulässig.
Das Ergebnis des Vorbescheides bildet den Rahmen für die weitere Entwicklung des Areals. Dank der Zulässigkeit der Variante 2 können nun Lösungen vertieft werden, die den Verbleib aller derzeitiger Nutzungen ermöglichen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.