Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren „1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnitts Freiham Nord, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154, Hörweg (südl.), Aubinger Allee (westl.), Annemarie-Renger-Str. (nördl.), (…), § 3 Abs. 2 BauGB“ im Folgenden „1.BA im 2.RA“

Verkehrserschließung/Verkehrskonzepte

Das Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk, auch Freiham einschließend, ist in der bisher der Bevölkerung dargelegten Form nicht tragfähig.
Forderung: Vor Billigung des 1. BA im 2. RA ist ein tragfähiges Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk (besser für den Münchner Westen) vorzulegen

Der 6-spurige Ausbau der A99 West soll in drei Ausbauabschnitten erfolgen, wobei der erste
Ausbauabschnitt (derzeit in Planfeststellung) nur den Ausbau wischen A96 und Südportal Aubinger Tunnel vorsieht. Diese Maßnahme bringt keine Kapazitätserhöhung der A99 West, sondern führt zu einer Verschärfung der Stausituation (Richtung Nord/Nordost) vor dem Aubinger Tunnel. Der Autobahnanschluss von/nach Freiham führt damit halbseitig (Richtung Nord/Nordwest) direkt in die
Stausituation vor dem Aubinger Tunnel. Da der Aubinger Tunnel erst “später“ ertüchtigt werden soll (zweiter Ausbauabschnitt) und für den Abschnitt vom Nordportal des Aubinger Tunnels bis zum Allacher Tunnel (dritter Ausbauabschnitt) noch keinerlei zeitliche Aussagen möglich sind, wird der Verkehr in den verkehrsreichen Zeiten den heute schon signifikanten Stausituationen ausweichen und einen Weg von der A99 durch Freiham und die anschließenden Quartiere suchen. Vor dem Vollausbau der A99 West von der A96 bis zum Allacher Tunnel kann von einer ausreichenden Verkehrserschließung von Freiham nicht ausgegangen werden.
Forderung: Vor Billigung der Planungen für den 1.BA im 2. RA ist ein belastbares Konzept (mit Zeitplan) für die Ertüchtigung der gesamten A99 West als Kernelement der MIV-/Gewerbeverkehrs- Erschließung von Freiham vorzulegen.

Für die Anbindung von Freiham an Pasing/Obermenzing/die Innenstadt existiert keine tragfähige Lösung.
Einzig die Verbindungen Bodenseestraße oder Wiesentfelser Straße resp. Limesstraße / Altostraße / Bergsonstraße, führen zur Innenstadt. Diese Straßen sind jedoch an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit und können den MIV/Gewerbeverkehr des 2.RA nicht mehr aufnehmen. Forderung: Vor Billigung der Planungen des 1.BA im 2. RA ist ein belastbares Konzept (mit Zeitplan) für die Ertüchtigung der genannten Verbindungen vorzulegen.

Die Annahme eines MIV Anteil im Modal Split von 27% (Stadtbezirk 22 ohne Freiham 48%) geht von einer
leistungsfähigen ÖPNV-Infrastruktur aus. Diese Infrastruktur ist absehbar nicht vorhanden. Die Finanzierbarkeit der U5 bis Freiham ist in keiner Weise gesichert und die Planungen sehen eine Fertigstellung erst in den 40er Jahren vor. Die Realisierung der Vorhaltemaßnahme sagt nichts über die Realisierbarkeit der U5 aus. Die Annahme, dass die Fertigstellung U5 etwa zeitglich mit der vollständigen Aufsiedelung des 2. RA stattfinden wird, ist für den 1. BA im 2. RA unerheblich da mit dessen Aufsiedelung die Kapazitäten schon benötigt werden.
Forderung: Vor Billigung der Planungen des 1.BA im 2.RA ist Finanzierung und Fertigstellung der U5 bis zur kompletten Aufsiedelung des 1.BA im 2. RA sicherzustellen.

Der viergleisige Ausbau der S4, welcher Grundvoraussetzung für einen 15 Minuten Takt ist – ein 10 Minuten Takt wird selbst mit dem Ausbau nicht realisierbar sein – wird voraussichtlich erst in den 40er Jahren erfolgen. Eine angemessene Kapazitätserhöhung wird selbst damit nicht erreicht werden, da gleichzeitig mit der Einführung der „Express-S-Bahnen“, welche nicht in Aubing halten, die bisherigen Vor-Ort-Züge entfallen. Die zusätzlich für Freiham 2.RA benötigte Kapazität wird nicht zur Verfügung stehen da die Erweiterung des MVV-Bereiches bis incl. Landsberg weitere Kapazitäten bindet.
Forderung: Vor Billigung der Planungen des 1.BA im 2.RA ist die Finanzierung des S4 Ausbau und der Zeitplan deren Fertigstellung sicherzustellen.

Kommunaler Bevölkerungsschutz

Im Beschlussentwurf zur Rahmenplanung S. 87 legt die Verwaltung dar „Durch die Erschließung neuer
Bebauungsgebiete und dem städtischen Wachstum kann die vorgegebene Hilfsfrist (1.2 VollzBekBayFwG) von 10 Minuten inzwischen nicht mehr flächendeckend eingehalten werden.“ Es sind Maßnahmen genannt die dazu ergriffen werden sollen. Die Maßnahmen (teilweise auf Beschlüsse aus 2018 zurückführend), Freiham betreffend, sind bis dato nicht in Realisierung. Freiham ist also schon heute nicht entsprechend versorgt. Eine Realisierung bis zum geplanten Baubeginn des 1.BA im 2.RA ist nicht absehbar.
Forderung: Vor Billigung der Planungen des 1.BA im 2. RA ist der ausreichende Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Keine weitere Aufsiedelung in Freiham ohne vollendete Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz.

Schutzräume für den Katastrophenfall

Auf ihrer Internetseite https://stadt.muenchen.de/infos/bevoelkerungsschutz.html stellt die LHM die
derzeitige Schutzraumsituation dar. Es wird angemerkt „Aufgrund der Ukraine-Krise wird die Bedrohungslage derzeit neu bewertet und der Rückbau überdacht.“. Für Freiham mit geplant zukünftig 30.000 Einwohnern wird in der vorliegenden Planungsunterlage auf das Thema Katastrophenfall und Schutzräume nicht eingegangen. Es existiert augenscheinlich kein Schutzraumkonzept.
Forderung: Die Planungen sind in diesem Punkt unbedingt zu überarbeiten/ergänzen. Vor Billigung der Planungen des 1.BA im 2. RA ist ein belastbares Katastrophenfall-/Schutzraum-Konzept vorzulegen.

Genereller Einwand

in der Begründung zur Planung wird an vielen Stellen in gleicher oder ähnlicher Weise ausgeführt:
„Dem Belang, bezahlbaren Wohnraum und eine große Anzahl an Wohneinheiten zu schaffen, wurde in Abwägung mit einer offeneren Bebauung mit weniger Wohneinheiten aufgrund der knappen noch zur Verfügung stehenden Flächenreserven der Vorrang gegeben.“ Auf Alternativen zur weiteren Versiegelung von Grünflächen wie im Planungsgebiet wird nicht eingegangen. In die Abwägung wurden mögliche Alternativen nicht einbezogen. Im Besonderen wird kein alternatives Gesamtkonzept zur Nutzung bereits versiegelter Flächen (Aldi, Lidl, Netto…) und zu den Potentialen des DG Ausbau dargestellt.
Forderung: Die Planungen in Freiham sind auszusetzen bis den Entscheidungsgremien eine detaillierte Darstellung der möglichen Nutzung bereits versiegelter Flächen und Dachgeschosse nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außen Entwicklung“ vorliegt. Nur auf einer solchen Grundlage ist eine Abwägung möglich.