Update 2 zur A99 West Planung – Stellungnahme BVAN
Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 17a FStrG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG
mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG; A 99 West, 6-streifiger Ausbau, BA I:
AD München-Süd-West bis Tunnel Aubing (Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+960 Ausbau A99 West von
SW bis Tunnel Aubing
- Lärmschutz entlang der Ausbaustrecke:
Der Lärmschutz zwischen Germeringer Weg und dem Südportal des Tunnel Aubing ist nicht Inhalt der Planung.
Einwendung: Ohne Darstellung, wie der Lärmschutz für die Bebauung in Freiham und Aubing auf
diesem Abschnitt realisiert werden soll, ist die Planung abzulehnen. - Landschaft:
Durch den Bau von Lärmschutzwänden auf den vorhandenen Lärmschutzwällen wird die vorhandene Grünausstattung der Lärmschutzwälle mit z.B. Bäumen zerstört. – Durch die Lärmschutzwände wird der geplante Landschaftspark gegen Westen abgeriegelt. Die ursprünglich geplanten Aussichtspunkte in Richtung Alpenkette können nicht realisiert werden. – Durch die Lärmschutzwände entsteht eine massive Abriegelung des Landschaftspark und Freiham
als Ganzes.
Einwendung: Mit diesem massiven Eingriff in die Landschaft ist die Planung abzulehnen. Die
Planungen sind mit den weiteren Planungen der LHM abzustimmen. - Landschaft und Klima:
Mit dem Bau von weiteren Fahrspuren und den damit einhergehenden Umbauten an den
Einmündungen der B2 etc. geht weitere, bisher klimawirksame, Fläche verloren.
Einwendung: Von einem Ausbau der A99 in diesem Abschnitt kann abgesehen werden, wenn auf
moderne Mittel der Verkehrslenkung zurückgegriffen wird. Da die Überlastung des
Planungsabschnittes i.W. zur Rush Hour zu beobachten und auch zukünftig zu erwarten ist, kann mit
z.B. einer temporären Seitenstreifenfreigabe die notwendige Entlastungswirkung zu diesen Zeiten
erreicht werden. Die Maßnahme kann – aufgrund der kurzen Abstände der Auf-/Abfahrten vorher
erprobt und optimiert werden. - Verkehrlicher Nutzen:
Die BAB 99 soll vorerst nur zwischen AD München Südwest und dem Südportal Tunnel Aubing um
zwei Spuren erweitert werden. Die notwendigen Einschleifungen der Bodenseestraße und der B2
erfordern jedoch zusätzliche Baumaßnahmen die einen zusätzlichen massiven Flächenverbrauch und
Änderungen an den vorhandenen Infrastrukturen (Lärmschutzwälle, Brücken…) nach sich ziehen.
Bisher ist nicht absehbar wie und wann die weiteren Abschnitte „Aubinger Tunnel“, und
„Nordportal Aubinger Tunnel bis Allacher Tunnel entsprechend ertüchtigt werden sollen. Es
bestünde auf lange Sicht nur ein Torso.
Es steht zu erwarten, dass sich der Verkehr bei dreispuriger Heranführung vor dem Südportal des
Aubinger Tunnel stauen wird. Der MIV würde dann voraussichtlich über Freiham (neuer BAB
Anschluss), Neuaubing, Aubing, Lochhausen… ausweichen. Eine zusätzliche Belastung dieser
Quartiere durch Ausweichverkehr ist jedoch nicht abwickelbar. Die von der LHM geplante „Variante
6“ würde als Umfahrung wirken (siehe auch Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk der LHM).
Einwendung: Ohne Gesamt-Planung und Realisierung der Kapazitätserweiterung der BAB 99 von AD
Süd-West bis Tunnel Allach ist die geplante Maßnahme abzulehnen. Es ist eine vertiefte Prüfung der
Möglichkeit einer modernen digitalen Verkehrssteuerung (siehe auch 3.) vorzunehmen. - Stadtklima:
Die BAB99 liegt westlich des Wohngebiets Freiham und südwestlich Aubing. Mit der Erhöhung der
Lärmschutzvorrichtungen (10m Wall zzgl. Lärmschutzwände und ggf. PV im Osten und 7m
Lärmschutz im Westen) wird die bodennahe Kaltluft aus den Kaltluftentstehungsgebieten Streiflach
und Moosschwaige endgültig entlang der Barriere nach Norden abgeleitet Eine Durchlüftung und
damit einhergehende Kühlung der Wohngebiete Freiham, Neuaubing und Aubing wird unterbunden.
Einwendung: Mit diesen massiven Eingriffen in die Kaltluftströme ist die Planung abzulehnen. - Planungen in der Zusammenschau aller uns bekannten geplanten Maßnahmen den Verkehr
beeinflussend und den 22. Stadtbezirk berührend:
Sanierung des Tunnel Allach ca. 2028, Bahnüberführungen Bodenseestraße ca. 2028, Sanierung B2
Germering, Ausbau Lochhausener Straße Abschnitt Gröbenzell- Lochhausen, Baubeginn Freiham 2.
Realisierungsabschnitt, 1. Bauabschnitt…
Einwendung: Statt einer Entlastungswirkung ist auf mittlere und lange Sicht keine Entlastung mit dem Ausbau verbunden. Da auf sehr begrenztem Raum gleichzeitig eine Vielzahl von Maßnahmen
erfolgen soll, ist mit einer erheblichen negativen Beeinflussung der Mobilität (Personen und Waren)
auszugehen und dies bei zusätzlich massiv steigender Einwohnerzahl. Der vorgesehene Zeitrahmen
ist zu knapp bemessen und die Art des geplanten Ausbaus nicht sinnvoll. (Siehe auch unter 3.) - Ökologie:
Die Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen sind nicht schlüssig dargestellt. Im Besonderen besteht keine
Klarheit wo die Ausgleichsflächen situiert werden sollen. Im Umgriff sind keine geeigneten Flächen
mehr bekannt. Flächen die weit abgesetzt vom Ort der Planung nachgewiesen werden entfalten am
Ort keine Kompensationswirkung.
Einwendung: Die Wirkung der Ersatzmaßnahmen für die unmittelbar und mittelbar Anwohnenden ist
nachzuweisen.
Update 1 zur A99 West Planung
„Gerne möchten wir Sie über Neuigkeiten im Planungsprojekt „6-streifiger Ausbau der A 99 zwischen“
AD München-Süd-West und Tunnel Aubing (Bauabschnitt I)“ informieren.
Aktuell erarbeitet die Autobahn Südbayern die Genehmigungsunterlagen. Die Arbeiten laufen gut
und liegen im Plan. Die technische Planung konnte nun abgeschlossen werden, als nächstes wird die
Umweltplanung entwickelt.
In der Informationsveranstaltung im März 2024 stellte die Autobahn Südbayern die ersten
Überlegungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Zuge des Ausbauvorhabens vor. Diese
Ideen haben sich nun konkretisiert, worüber wir Sie gern informieren möchten:
- Es ist geplant Photovoltaikanlagen sowohl an autobahnzugewandten Wallflächen als auch
auf Lärmschutzwänden zu installieren. - Die Photovoltaikanlagen sollen ausschließlich auf den Lärmschutzwänden auf der Westseite
(Germering) der A 99 zwischen den Anschlussstellen München-Freiham-Mitte und
Germering-Nord installiert werden. Die Module besitzen eine Höhe von 2,42 Metern und
werden auf die 6 Meter hohen Lärmschutzwände aufgesetzt – im Ergebnis entstehen
Lärmschutzwände mit einer Gesamthöhe von 8,42 Metern zwischen der Anschlussstelle
München-Freiham-Mitte und den Rampen der Anschlussstelle Germering-Nord. Im Bereich
der Rampen der Anschlussstelle Germering-Nord geht die Wand mit PV-Aufsatz fließend in
eine 7 Meter hohe Wand ohne PV-Aufsatz über. - Für die Photovoltaikanlagen, die auf den Wallflächen geplant sind, werden ausschließlich
autobahneigene Flächen auf autobahnzugewandten Wällen genutzt. Ein zusätzlicher
Grunderwerb ist daher nicht notwendig. Die Flächen befinden sich jeweils auf der Ostseite
der Strecke südlich und nördlich der Anschlussstelle München-Freiham-Mitte und nördlich
der Anschlussstelle Germering-Nord. - Die geplanten Photovoltaikanlagen werden eine Leistung von etwa 1,1 Mio. Kilowattstunden
pro Jahr erzeugen und somit einen Großteil des jährlichen Energiebedarfs des Tunnels
Aubing abdecken. Dieser benötigt jedes Jahr Energie im Umfang von etwa 1,2 Mio.
Kilowattstunden.“
Hrsg. Projektkommunikation Planungsprojekt A 99 Autobahn Ring München – 6-streifiger Ausbau
zwischen dem Autobahndreieck München-Süd-West und dem Autobahnkreuz München-West
Im Auftrag der Autobahn GmbH, Niederlassung Südbayern
Basisinformationen A99
Die A99 West soll auf sechs Streifen ausgebaut werden. Dazu ging die Autobahn GmbH im März 2024 erstmalig mit Vorab-Planungen in die Öffentlichkeit.
Unsere Sicht: Wir sind der Meinung, dass für die Belastungen in den Stoßzeiten eigentlich eine temporäre Seitenstreifenfreigabe ausreichen sein müsste. Die Zahlen der Verkehrszählungen und die Prognosen der Planer für das Jahr 2035 sind jedoch derartig hoch, dass es laut der Planungsverantwortlichen zwingend eines Ausbaues bedarf. Wir dürfen also davon ausgehen, dass das Projekt, welches im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 verankert ist, realisiert wird.
Die vorliegenden Planungen sind eng verbunden mit der Weiterentwicklung von Freiham. Speziell der Landschaftspark liegt ja direkt an der A99. Hier ist Lärmschutz absolut notwendig. Jedoch gilt das nicht nur für Freiham. Auch die heutigen Einwohner müssen geschützt werden. Die A99 West ist ja schon heute im gesamten 22. Stadtbezirk deutlich zu hören, speziell und besonders bei Westwindlagen. Und hier setzt unsere Kritik im Besonderen an.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen wird der verstärkte Lärmschutz im Rahmen des Projektes nur bis zum Germeringer Weg geplant ist (Folien 11,12). Ab dort bis zum südlichen Tunnelportal muss die Stadt München tätig werden.
Wir glauben nicht, dass bei 33% Verkehrszunahme bis 2035 „Flüsterasphalt“ reicht um die Lärmbelastung für Freiham und den betroffenen Teil des 22. Stadtbezirkes adäquat zu mindern.
Jedoch nicht nur beim Lärmschutz haben wir noch Fragen. Wir haben starke Zweifel, dass der insgesamt 14m hohe Lärmschutz (10m Wall + 4m Lärmschutzwand) keine negative Klimawirkung auf den 22. Stadtbezirk hat, so die Aussagen. Das muss nachgewiesen werden.
Das Vorhaben ist in zwei Projekte aufgeteilt (Teil-Projekt 1 von der A96 bis zum südlichen Tunnelportal, Teil-Projekt 2 umfasst den Tunnel und die Strecke bis zum Lochhauser Kreuz) und es für Projekt 2 noch keinerlei Informationen gibt, wissen wir noch nicht wie das Landschaftsschutzgebiet Langwieder Heide beeinträchtigt wird. Hier ist umgehend Klarheit nötig.
Und überhaupt: Wie ist sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen im 22. Stadtbezirk https://lebenswertesaubing.de/infrastrukturkarte wie A99 Ausbau (Autobahn GmbH), Sanierung Allacher Tunnel (Autobahn GmbH), Neubau der Eisenbahnbrücken Bodenseestraße (DB), U5-Bau (Stadt München), S4-Ausbau (DB), Umbau Übergang S8 Brunhamstraße (Stadt München/DB) die alle in einem ähnlichen Zeitkorridor liegen, aufeinander abgestimmt werden? Wenn das nicht geschieht, laufen wir im 22. Stadtbezirk in ein Verkehrschaos.
Weitere Informationen der Autobahn GmbH des Bundes unter https://www.a99-west.de/
