Es war wieder einmal eine interessante Zeit seit dem letzten Statusbericht. Wir haben an/über den BA zwei Anträge gerichtet.

Antrag 1: Zum TOP: Siedlungsschwerpunkt Freiham, 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord: A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes für den 2. Realisierungsabschnitt und der Vergabeentscheidung zur Rahmenplanung 2. Realisierungsabschnitt B) Bebauungsplan mit Grünordnung, Aufstellungsbeschluss C) Weiteres Vorgehen, Anhörung Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom 03.05.19. 

Forderung: Der Aufstellungsbeschluss darf erst auf die Tagesordnung, wenn alle Grundlagen für einen Bebauungsplan geschaffen sind. 

Begründung: Die Grundlagen für einen Bebauungsplan sind noch nicht gelegt. Der Aufstellungsbeschluss kann so nicht erfolgen. Nachdem die Belange aus BauBG §1 (6) 9„9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,“so noch nicht berücksichtigt werden können, ist ein Aufstellungsbeschluss verfrüht.Es fehlen die Grundlagen um die in dem Satz genannten Punkte, die zu einer Bauleitplanung gehören, festzulegen.- das Verkehrskonzept ist nicht vorhanden, – die ÖPNV-Anbindung Bahn ist noch nicht geklärt, – die U-Bahn Anbindung ist weder terminiert, geplant noch finanziert- die Machbarkeit einer Anbindung der umliegenden Quartiere – speziell Aubing – ist nicht            geklärtDaneben gibt es noch kein Lärmgutachten (Umweltaspekte des BauBG §1(6) 7).Die genannten Punkte müssten nachträglich eingearbeitet werden was zu Umplanungen und Mehrkosten führen würde. Wir fordern, dass erst die Grundlagen geschaffen werden und dann der Aufstellungsbeschluss auf die Tagesordnung kommt.

Antrag 2: Nordseite des S-Bahn Haltepunktes Aubing – Forderung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB

Die Nordseite des S-Bahn Haltepunktes stellt das Entree zum Dorfensemble Aubing dar. Das Ensemble unterliegt dem Denkmalschutz und ist damit für die Stadt München von besonderer Bedeutung. Das Sanierungsgebiet „Ortskern Aubing“ schließt direkt an den Umgriff der vorgeschlagenen städtebaulichen Maßnahme an. Der sogenannte „S-Bahnhof Aubing“ mit seiner Umgebung war in der Vergangenheit ein identitätsstiftender Raum der aber in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit dem Abriss des Bahnhofsgebäudes komplett zerstört wurde. Im Besonderen sind für die geforderte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme die Aufenthalts- und Verbesserung der Gestaltqualität im öffentlichen Raum durch abwechslungsreiche, identitätsstiftende Räume als Handlungsfelder zu definieren. Der Umgriff der Entwicklungsmaßnahme ist festzusetzen als Gesamtmaßnahme für das Entwicklungsgebiet von der Limesunterführung im Osten bis zur Bahnüberführung Freihamer Weg im Westen unter Einbezug der Georg-Böhmer-Straße im Norden.In der Sitzung erfuhren wir, dass sich der BA vertieft mit beiden Themen beschäftigt und einen eigenen zu beiden Punkten plant. Wir haben einer Vertagung der Behandlung in die Juli-Sitzung zugestimmt. Wir wissen, dass eine SEM sehr schwierig durchzusetzen ist. Ziel ist aber ein städtebauliches Gesamtkonzept zu bekommen anstatt verschiedener Einzelmaßnahmen.Daneben war am 28.05. die jährliche Bürgerversammlung für den 22ten Stadtbezirk . Dort haben wir dann aus den Reihen der Bürgervereinigung fünf Anträge gestellt. 

Die Einladung an Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. Merk zu einem Bürgerdialog nach Aubing lief erst einmal ins Leere. Inzwischen sind wir aber mit ihrem Büro in die Terminfindung eingetreten. Gemeinsames Ziel ist es vor den Sommerferien einen Bürgerdialog zu veranstalten. Termine in Diskussion sind derzeit 10. oder 15.07. 19:00 oder 19:30. Im Schnitzel- und Hendl-Haus Bitte schon einmal frei halten. Wenn es fix ist, melden wir uns mit einem Telgramm und werden es lokal bewerben.

Der Termin mit Hrn. Prof Piazolo in seiner Eigenschaft als 2ter Vorsitzender der freien Wähler Bayern und Mitglied der Bayerischen Staatsregierung lief auch sehr positiv. Die FW können sich ein deutlich stärkeres Engagement im Münchner Westen vorstellen. Hr. Prof Piazolo will auch noch mit Hr. Staatsminsiter Reichhart sprechen um herauszufinden wie fix die Eisenbahnpäne für den S4-Ausbau schon sind und was da noch machbar wäre (Stichpunkt 10Minuten Takt).

Mit Hrn Stadtrat Christian Müller läuft eine leicht kontroverse Diskussion auf Twitter und per Mail. Tenor: Wohnraum für 13.000 Wohnungssuchende versus überrollen von 46.000 Aubingern. Wir kommunizieren immer wieder, dass auch Postboten, Krankenschwestern und Busfahrer zur Arbeit kommen müssen #ausbauvorneubau. Wir würden halt gerne wissen wo die 13.000 Wohnungssuchenden heute Wohnen und wie viele davon Krankenschwester, Pfleger(innen), Busfaher(innen), Müllwerker (innen) … sind. Einfach Fakten um herauszufinden um was es wirklich geht. Bis dato fehlt die Antwort. Wenn wir sie so nicht bekommen, dann müssen wir halt den faktencheck per Antrag versuchen. Der Disput ist auf Twitter nachzuverfolgen. 

Und als letzter Punkt: Wir hatten ein gutes Treffen mit einer bekannten, auf Verwaltungsrecht spezialisierten, Rechtsanwaltskanzlei um den richtigen Zeitpunkt einer juristischen Kampagne zu finden falls alles Andere nichts nutzt. Wir haben die Unterstützung des Büros und eine RAin als Ansprechpartnerin. Unser Ziel ist sicher nicht einen Rechtsstreit auszulösen aber wie sicher schon bekannt ist, haben wir in der Jahrehauptversammlung von unseren Mitgliedern grünes Licht dafür bekommen Kläger finanziell zu unterstützen. Sollte sich das als nötig erweisen, dann werden wir jedoch ganz bestimmt noch Spenden benötigen. Ohne eine eigenes Gutachten wird es nicht gehen. Wir haben zwar einige Mittel aber so eine Gutachten ist teuer. Wir werden uns zeitig melden.
Ganz nebenbei: Wir sind schon über 190 Mitglieder in der Bürgervereinigung aber bei 10€ Jahresbeitrag reicht ein „Jahreseinkommen“ der BVAN nicht weit; selbst wenn die Rechtsanwälte oder Planer zum „Sozialtarif für Bürgervereinigungen“ arbeiten.

Wer schon einmal Bedarf hatte kennt die Stundensätze. 
!!!!!Jedes Mitglied zählt!!!!